Abrechnung
Mit 4.500 Unterrichtseinheiten erfüllen wir weit mehr als die von gesetzlichen Kassen geforderten 1.350 Stunden um von den Kassen eine Erstattung zu bekommen (sofern Ihre Kasse Osteopathie unterstützt).
Die Abrechnung erfolgt nach dem GeBüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Diese wird i.R. von Privaten Krankenversicherungen, Beihilfekassen und Zusatzversicherungen gemäß Ihren persönlichen Vertragsbedingungen übernommen (außer es wurden vertraglich Naturheilkunde und alternative Methoden ausgeschlossen).
Aktuell übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen die Kosten osteopathischer Behandlungen anteilig. Über die Erstattung informieren Sie sich bitte vorab direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, da diese von Krankenkasse zu Krankenkasse jedes Jahr stark variieren.